Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, soll

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